Da es sich um eine unechte Mitarbeiterbeteiligung handelt, ändert es auch nichts, dass den Beteiligten in den Informationsmemoranda der Erwerb der Titel an den Investmentgesellschaften zum Verkehrswert in Aussicht gestellt wurde (vgl. Information Memorandum 2006, S. 41; Information Memorandum 2009, S. 17 und 30; Information Memorandum 2012, S. 9 und 18).