Aus den betreffenden Informationsmemoranda ergibt sich dabei, dass das erklärte Ziel des MPP darin bestand, die beteiligten Kaderangestellten für ihr Engagement im Hinblick auf die Wertsteigerung des D. Konzerns, welche einen erfolgreichen Exit der Investoren ermöglichen sollte, finanziell zu entgelten. Damit steht fest, dass der dem Beschwerdeführer zugeflossene Mehrwert unmittelbare Folge seines Arbeitsverhältnisses bei der D. Schweiz AG war und mit diesem in einem direkten wirtschaftlichen bzw. kausalen Zusammenhang stand.