Daraus lässt sich kein anderer Schluss ziehen, als dass der Beschwerdeführer alle seine IPO Shares veräusserte, womit ihm ein Betrag von DKK 7'283'680.00 zugeflossen sein muss. Selbst wenn dies nicht zutreffen sollte, floss ihm im Zeitpunkt der Umwandlung seiner MPP-Beteiligungsrechte in IPO Shares ein geldwerter Vorteil in der Differenz zwischen den von ihm investierten Mitteln zum finalen Gegenwert der IPO Shares im Zeitpunkt des Börsenganges zu.