Beschwerdeführer getätigten Investments auch gemäss den Bedingungen des MPP 2012 erst beziffert werden, wenn und soweit ein erfolgreicher Exit vollzogen werden konnte. 2.4.3.4. Dazu kam es 2014 mit dem Börsengang der D.. Gemäss dem Schreiben der D. vom 18. März 2014 hatte der Beschwerdeführer als Gegenwert für seine MPP-Aktien (Nennwert: DKK 4'591'740.45) Anspruch auf 45'523 "IPO Shares" à DKK 160.00 pro Stück. Ihm wurden folglich "IPO Shares" mit einem Gesamtwert von DKK 7'283'680.00 zugeteilt. Zu den Veräusserungsmöglichkeiten dieser gelisteten Aktien wurde im besagten Schreiben ausgeführt: - 17 -