Aus dem Dargelegten ist insgesamt zu schliessen, dass die Arbeitnehmer der D., die sich am MPP 2006 beteiligten, im Umfang ihres Investments zwar formell zu Eigentümern von Anteilsrechten an der InvestCo wurden (bzw. mittelbar auch zu Eigentümern von Aktien und Warrants an der LuxCo). Allerdings waren sowohl ihre Eigentumsrechte an den Beteiligungstiteln wie auch ihre aus den Titeln fliessenden Aktionärsrechte (insb. Stimm- und Dividendenrecht) maximal eingeschränkt. Die Beteiligung der Teilnehmenden war einzig auf den finanziellen Anreiz angelegt, an einem erfolgreichen Exit partizipieren zu können. Dieser angestrebte Erfolg und - 15 -