sern dürfen, maximal aber den Anteil Aktien und Warrants, der zu einem Erlös führt, der nicht mehr als viermal grösser ist als der Anschaffungswert der vormals erworbenen MPP Aktien und Warrants (S. 22 f. Ziff. 6.3.1; "tag along"). Umgekehrt konnten die Eigentümer von den InvestCos (bzw. mittelbar von den teilnehmenden Arbeitnehmern) verlangen, dass sie alle MPP Aktien und Warrants (evtl. via die Eigentümer selbst) am Aktienmarkt zum Verkauf anbieten (Ownership Agreement 2006, S. 23 Ziff. 6.3.2; "drag along").