2.4.3. 2.4.3.1. Im Rahmen des MPP 2006 wurden den Teilnehmenden im Umfang ihres Investments formell Anteilsrechte (Aktien) an einer Beteiligungsgesellschaft ("InvestCo"; im Falle des Beschwerdeführers die Gesellschaft F.) zugeteilt, welche für die Teilnehmenden wiederum Aktien und Warrants an der K (auch "LuxCo" genannt) hielt (vgl. Unternehmensstruktur der D. auf S. 18 Information Memorandum 2006). Letztere war bis zur Lancierung des MPP vollständig im Besitz von H. und I. (vgl. Unternehmensstruktur der D. auf S. 9 Information Memorandum 2006). - 13 -