eine eigentliche Rückerstattung der vom Beschwerdeführer aufgebrachten Mittel fand während der Laufzeit des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes nicht statt. Wie nachfolgend aufzuzeigen ist, blieben denn auch die das Programm massgeblich charakterisierenden Elemente (insb. hinter dem Programm stehende Motive und konkrete Ausgestaltung der Titel und der damit verbundenen [Mitgliedschafts-]Rechte der Teilnehmenden) während der gesamten Dauer praktisch unverändert. Obwohl das Mit- - 12 -