2. 2.1. Die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen basiert auf dem Konzept der modifizierten Reinvermögenszugangstheorie. Der Einkommenssteuer unterliegen demnach alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (§ 25 Abs. 1 StG; gleichlautend auch Art. 16 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 [DBG; SR 642.11] und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [StHG; SR 642.14]). Dazu zählen gemäss § 26 Abs. 1 StG (bzw. Art.