B. Eine gegen die Steuerveranlagung 2014 erhobene Einsprache hiess die Steuerkommission C. mit Entscheid vom 30. August 2018 teilweise gut und reduzierte die Aufrechnung im Umfang des (erst im Einspracheverfahren offengelegten) top up Investments (vgl. vorne A./2.) von Fr. 87'738.00, womit der aufgerechnete Betrag auf Fr. 502'277.00 zu liegen kam. C. Den Einspracheentscheid vom 30. August 2018 zogen die Steuerpflichtigen mit Rekurs vom an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, welches am 25. März 2021 entschied: 1. Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.