5.3. Mit Verfügung vom 18. April 2017 wurden die Steuerpflichtigen von der Steuerkommission C. für Kantons- und Gemeindesteuern 2014 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 2'299'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von Fr. 1'069'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration rechnete das Gemeindesteueramt C. bei den Steuerpflichtigen einen Betrag von Fr. 590'015.00 als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit auf.