3.2. Mit Valuta vom 25. April 2012 zahlten die Steuerpflichtigen das Darlehen von Fr. 400'000.00 zuzüglich eines Einmalzinses von Fr. 24'000.00 an L. zurück. Das mit "D., Mitarbeiterbeteiligungsp." bezeichnete Darlehensguthaben im Betrag von Fr. 600'000.00 führten die Steuerpflichtigen in ihrer Steuererklärung dagegen nicht mehr auf.