1.4. Gestützt auf die Einschätzung des KStA anerkannte das Gemeindesteueramt C. die Selbstdeklaration der Steuerpflichtigen für 2006 sowohl in Bezug auf das besagte Investment als auch betreffend die gegenüber L. eingegangene Darlehensverpflichtung (siehe vorne Erw. 1.2). Unter "Bemerkungen zur Steuerveranlagung" wurde sodann folgender Hinweis angebracht: Besteuerung der Beteiligungspapiere zum Zeitpunkt der Realisierung. Die Veranlagung 2006 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.