darstelle. Da gemäss dem Mitarbeiter-Agreement je nach Konstellation ein unterschiedlicher Gewinn realisiert werden könne, sei eine Besteuerung des Beteiligungspaktes als optionsähnlich und daher bei Ausübung sachgerecht. Resultiere ein Entgelt aus der Mitarbeiter-Investition über den bezahlten Betrag hinaus, sei dieses als Arbeitseinkommen bei Ausübung, sprich beim Verkauf, zu versteuern.