Je nachdem ob sie die Arbeitgeberfirma vor dem geplanten Exit als "Good Leaver", "Bad Leaver" oder gar nicht verlassen würden, erhielten sie eine Entschädigung und dies je nach Fallkonstellation in unterschiedlicher Höhe. Es handle sich demnach um die Beteiligung an einem komplexen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, welches eine Kombination von Aktien- und Optionszuteilung -3-