1.3. Auf Ersuchen des Gemeindesteueramtes C. vom 21. September 2007 gab das Kantonale Steueramt (KStA) am 29. Juni 2009 eine Einschätzung betreffend die Besteuerung der vom Steuerpflichtigen 2006 erworbenen Beteiligungspapiere ab. Es kam namentlich zum Schluss, dass die am "Ownership Agreement" Beteiligten noch keine feste Zuteilung an den gezeichneten Beteiligungsrechten erhalten hätten. Je nachdem ob sie die Arbeitgeberfirma vor dem geplanten Exit als "Good Leaver", "Bad Leaver" oder gar nicht verlassen würden, erhielten sie eine Entschädigung und dies je nach Fallkonstellation in unterschiedlicher Höhe.