angesichts des effektiven Verkehrsaufkommens in der X-Strasse kaum mit den realen Verhältnissen (Beschwerdeantwortbeilage des BVU, S. 3). Auch der Gemeinderat, welcher mit den Verhältnissen vor Ort bestens vertraut ist, vertritt die Meinung, dass die Verkehrssicherheit nicht in Frage gestellt sei (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 5).