Der Grundbegegnungsfall ist zudem PW/Fahrrad (wobei – aufgrund der geringen Fahrzeugfrequenz – auch dieser nur wenig vorkommen dürfte) und nicht PW/PW. Sofern sich die Benutzer der privaten Parkfelder sowie die übrigen Verkehrsteilnehmer korrekt und mit der erforderlichen Vorsicht verhalten (wovon ausgegangen werden darf), ist von keiner Gefährdung der Verkehrssicherheit auszugehen. Der Vertreter der kantonalen Fachstelle war im Übrigen mehrfach vor Ort. Er hält fest, die hypothetisch geschilderten Situationen über mögliche Fahrmanöver und dadurch resultierende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen deckten sich - 21 -