In Richtung Osten verbreitert sich die X-Strasse entlang des westlichsten Parkfelds bis auf rund 3.50 m Breite (auf der Höhe der nordöstlichen Ecke des Parkfelds). Die kantonale Fachstelle hält zur Breite der Fahrbahn fest, die in der VSS-Norm SN 640 291a ausgewiesene Fahrgassenbreite von 3.30 m diene dem rückwärtigen Einparkieren in ein Längsparkfeld. Es sei richtig, dass die angrenzende Breite entlang des westlichen Parkfelds auf rund der Hälfte des Parkfelds nicht gegeben sei. - 20 -