Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen" vom 31. März 2019 ist inhaltlich identisch mit der VSS-Norm SN 640 291a vom 1. Februar 2006. Die kantonale Fachstelle hält überdies zu Recht fest, die genannte VSS-Norm bezwecke eine betriebssichere Ausgestaltung der Parkfelder, welche Schäden an Fahrzeugen und Bauteilen vermeiden und eine angemessene Benutzerfreundlichkeit gewährleisten solle. Dass heute grössere PW zugelassen seien als in der Norm zugrunde gelegt worden sei, begründe indes keinen Anspruch auf maximal verfügbare Parkierungsflächen.