da die Fahrzeuge heute grösser seien als in der VSS-Norm SN 640 291a angenommen, kann ihnen nicht gefolgt werden. Zwar trifft es zu, dass PW heute teilweise grösser sind, als massgebliche Richtlinie für die Dimensionierung von Parkfeldern gilt jedoch nach wie vor die genannte VSS-Norm. Auch mit der am 1. November 2021 in Kraft getretenen Änderung der BauV (welche im konkreten Fall jedoch nicht anwendbar ist, Erw. I/3) wurde inhaltlich nichts geändert, die in der heutigen Fassung von § 44 Abs. 1 BauV genannte VSS-Norm 40 291a "Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen" vom 31. März 2019 ist inhaltlich identisch mit der VSS-Norm SN 640 291a vom 1. Februar 2006.