Bei der geforderten zusätzlichen Länge von 0.70 m handelt es sich einzig und allein um Zusatzraum, welcher für das Manövrieren, namentlich die Einfahrt in das Parkfeld, benötigt wird. Da auf und hinter dem westlichsten Parkfeld jedoch genügend freier Raum vorhanden ist, um den PW mit einem konventionellen Manöver rückwärts (und anschliessend einige Dezimeter vorwärts) in das 5.00 m lange Parkfeld einzuordnen, erscheint die geplante Länge des westlichsten Parkfelds dennoch haltbar und zulässig. Entscheidend ist letztlich einzig, dass die Endlage des PW innerhalb des 5.00 m langen Parkfelds ist, was hier problemlos möglich ist.