Letzteres ist nicht anzustreben. Im konkreten Fall ist eine Verlängerung des genannten Parkfelds jedoch so oder anders nicht erforderlich: Das projektierte Parkfeld weist eine Länge von 5.00 m auf. Für einen parkierten PW genügt diese Länge (siehe Länge Lr1 in der VSS-Norm SN 640 291a, Abbildung 5 und Tabelle 2). Bei der geforderten zusätzlichen Länge von 0.70 m handelt es sich einzig und allein um Zusatzraum, welcher für das Manövrieren, namentlich die Einfahrt in das Parkfeld, benötigt wird.