Gerade wie der von diesem Messpunkt in Richtung Osten verlaufende Grenzabschnitt und damit nicht genau parallel zum Gebäude Nr. bbb verläuft, sondern ab dem genannten Messpunkt in Richtung Westen geringfügig näher zum Gebäude hinführt (siehe A3-Kataster-Orientierungskopie vom 24. Februar 2020 [Beilage 20 zum Thema "YZ", in: Vorakten, act. 153). Sollte diese Hypothese zutreffen, führte eine Verlängerung des westlichsten Parkfelds um 0.70 m auf 5.70 m – wie die Beschwerdeführer einräumen (Replik, S. 9 f.) – dazu, dass die nordwestliche Ecke des Parkfelds (wenn auch nur marginal) auf der X-Strasse zu liegen käme. Letzteres ist nicht anzustreben.