Ausserdem sei hinlänglich bekannt, dass die Masse gemäss VSS-Norm SN 640 291a heute bei weitem nicht mehr ausreichend seien. Ein heutiges durchschnittliches Auto könne auf den vorgesehenen Parkfeldern nicht rechtskonform parkieren und werde aus den Parkfeldbegrenzungen in den öffentlichen Raum herausragen. Im Weiteren müsse in einer Strasse wie der X-Strasse mit den hier massgeblichen Begegnungsfällen zwingend neben dem für das Manövrieren erforderlichen Raum von 3.30 m Breite zusätzlicher Platz vorhanden sein, damit ein Fussgänger oder ein Velofahrer dicht an der Hauswand das Manöver ungefährdet kreuzen oder wenigstens abwarten könne. Auch diese Anforderung sei nicht erfüllt.