4.1.2. Die Beschwerdeführer bestreiten, dass die projektierten Parkfelder normkonform sind. Beim westlichsten Parkfeld würden die Anforderungen der Komfortstufe A nicht eingehalten, die Fahrgassenbreite unterschreite die gemäss VSS-Norm (SN 640 291a) erforderlichen 3.30 m. Ausserdem sei die Trapezform des westlichsten Parkfelds nicht korrekt, es handle sich um ein Randparkfeld Lr1 gemäss VSS-Norm und nicht um ein Parkfeld Lr2. Da die in der Norm vorgesehene gerade Einfahrt in das Parkfeld Lr1 nicht gewährleistet sei, erfordere das Parkfeld eine Länge von 5.70 m. Ausserdem sei hinlänglich bekannt, dass die Masse gemäss VSS-Norm SN 640 291a heute bei weitem nicht mehr ausreichend seien.