4. 4.1. 4.1.1. Umstritten ist im Weiteren, ob die projektierten Parkfelder hinsichtlich ihrer Geometrie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Vorinstanz bejahte dies. Sie hielt fest, die kantonale Fachstelle habe für die Parkfelder zu Recht die Komfortstufe A berücksichtigt. Im Fachbericht werde auch nachvollziehbar dargelegt, dass die gesetzlichen Vorgaben an die Geometrie von Längsparkfeldern eingehalten würden. Es möge zwar sein, dass sehr breite Fahrzeuge auf dem Markt seien, dieser Umstand habe jedoch keinen Einfluss auf die Bewilligungsfähigkeit der Abstellplätze.