das Wendemanöver mitten in seinem Blickfeld stattfindet (siehe etwa Vorakten, act. 21 [rechtes Foto] und 75). Auch von einem von Westen in der X-Strasse heranfahrenden Fahrzeug (welches auf der Höhe der Parzelle Nr. eee gekreuzt werden könnte) wäre das Wendemanöver frühzeitig erkennbar. Von einer unübersichtlichen Situation lässt sich somit nicht sprechen. Der mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Gemeinderat hielt im Übrigen ebenfalls fest, es bestehe weder dichter Verkehr noch könne von einer unübersichtlichen Wendestelle gesprochen werden. Ausserdem seien die notwendigen Sichtverhältnisse in Relation zu setzen zum Verkehrsregime: