3.4.4.2. Der Begegnungsfall PW/PW bildet – wie dargelegt (Erw. II/3.4.2) – in der X-Strasse nicht den Grundbegegnungsfall. Kommt es dennoch zu einem solchen (seltenen) Begegnungsfall, so ist ein Kreuzen schwieriger, aber möglich. Der Begegnungsfall PW/PW erfordert gemäss VSS-Norm bei fehlender Seitenfreiheit eine Strassenbreite von 4.40 m (2.20 m + 2.20 m; vgl. Erw. II/3.4.3). Ein Kreuzen zweiter PW ist vorliegend im Bedarfsfall ca. auf der Höhe der Parzelle Nr. eee problemlos möglich. Die Breite der X-Strasse beträgt hier rund 5 m und mehr.