Da das zu enge Teilstück jedoch von Westen bereits beim Einmünden von der H-Strasse/S. und von Osten kurz nach der Kurve des 90°-Winkels gut einsehbar und übersichtlich ist, kann frühzeitig erkannt werden, wenn sich ein Begegnungsfall abzeichnet und die Verkehrsteilnehmer können die Örtlichkeit für das Kreuzen situativ anpassen. Die X-Strasse liegt zudem in einer Begegnungszone, wo die Geschwindigkeit stark reduziert ist – gemäss Art. 22b Abs. 2 SSV beträgt die Höchstgeschwindigkeit zwar 20 km/h, gemäss Einschätzung sowohl der kantonalen Fachstelle als auch des Gemeinderats lassen die Platzverhältnisse indes eher nur Schritttempo zu (Vorakten, act.