Aufgrund der gegebenen Verhältnisse (Altstadtbebauung) kann der massgebende Grundbegegnungsfall PW/Fahrrad auf der X-Strasse nicht auf der gesamten Länge gewährleistet werden. Auf rund einem Drittel der X- Strasse (gut 30 m langes Teilstück nach der Einmündung H-Strasse/S.) ist der Grundbegegnungsfall nicht abgedeckt. Da das zu enge Teilstück jedoch von Westen bereits beim Einmünden von der H-Strasse/S. und von Osten kurz nach der Kurve des 90°-Winkels gut einsehbar und übersichtlich ist, kann frühzeitig erkannt werden, wenn sich ein Begegnungsfall abzeichnet und die Verkehrsteilnehmer können die Örtlichkeit für das Kreuzen situativ anpassen.