Die X-Strasse wird grösstenteils durch Haus- und andere Mauern (insbesondere Stadtmauer) begrenzt. Bauliche Veränderungen am Strassenraum (insbesondere Ausbauten) sind hier nicht möglich, weshalb – wie die kantonale Fachstelle einleuchtend darlegte – gegebenenfalls Zugeständnisse im Betrieb, d.h. insbesondere in den Begegnungsfällen zwischen den Verkehrsteilnehmern, nötig sind (Vorakten, act. 77). Dies wurde in der X- Strasse bereits bisher so gehandhabt, und es bestehen keine Anhaltspunkte, dass es im Rahmen eines Begegnungsfalls je zu ernsthaften Problemen, geschweige denn zu einem Unfall gekommen wäre.