3.4.4. 3.4.4.1. Das Ortsbild von Q. ist im Inventar der Schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingetragen (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz vom 13. November 2019 [VISOS; SR 451.12] i.V.m. Anhang 1, Nr. fff). Für das Gebiet 1 "Altstadt", in welchem die X-Strasse liegt, gilt das höchstmögliche Erhaltungsziel A. Erhaltungsziel A bedeutet: Erhalten der Substanz (alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten, störende Eingriffe beseitigen) (siehe Erläuterungen zum ISOS). Die X-Strasse wird grösstenteils durch Haus- und andere Mauern (insbesondere Stadtmauer) begrenzt.