Für Personenwagen beträgt die Grundabmessung (Breite) 1.80 m (VSS- Norm SN 640 201, Tabelle 1 sowie Anhang 1). Bei einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 20 km/h (Begegnungszone) beträgt sowohl der horizontale Bewegungsspielraum als auch der Gegenverkehrszuschlag 0 (VSS-Norm SN 640 201, Tabellen 2 und 5 sowie 6). Der horizontale Sicherheitszuschlag beträgt (auf jeder Seite des Fahrzeugs) 0.20 m (VSS-Norm SN 640 201, Tabellen 3 und 5). Im konkreten Fall beträgt das Lichtraumprofil für Personenwagen somit 2.20 m.