3.4.3. Aus dem Grundbegegnungsfall lässt sich gestützt auf die VSS-Norm SN 640 201 das geometrische Normalprofil herleiten. Dieses ergibt sich aus der Grundabmessung, dem Bewegungsspielraum und dem Sicherheitszuschlag der einzelnen Fahrzeugtypen sowie dem Gegenverkehrszuschlag.