In der X-Strasse war und ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet, es darf von beiden Seiten zugefahren werden (siehe Erw. II/2.1). Auch wenn die ortskundigen Fahrzeuglenker die X-Strasse in aller Regel von Ost nach West befahren (wie die Beschwerdeführer festhalten), war es bereits bisher zulässig, die Strasse auch in der entgegengesetzten Richtung von West nach Ost zu befahren. Mit den geplanten drei Längsparkfeldern, welche aus Fahrtrichtung Westen angefahren werden müssen, dürfte sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Begegnungsfall PW/PW kommt, im Vergleich zu heute allenfalls tatsächlich leicht erhöhen.