Die Beschwerdeführer bringen vor, bisher sei es kaum je zu West-Ost- Durchfahrten gekommen, nur vereinzelte Ortsunkundige seien in diese Richtung gefahren (vgl. Beschwerde, S. 8 f.); sie vertreten die Ansicht, die Begegnungsfälle zwischen Motorfahrzeugen würden mit den drei Längsparkfeldern nicht mehr "selten" sein, sondern regelmässig vorkommen (vgl. Beschwerde, S. 13). Dem ist entgegenzuhalten, dass sich mit den geplanten Längsparkfeldern am geltenden Verkehrsregime nichts ändert. In der X-Strasse war und ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet, es darf von beiden Seiten zugefahren werden (siehe Erw.