dass es zu Begegnungsfällen PW/Fahrrad oder PW/Fussgänger kommt, erscheint in der Tat deutlich höher (wenn auch immer noch auf einem tiefen Niveau) als der kaum vorkommende Begegnungsfall PW/PW. Der Begegnungsfall PW/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit bildet deshalb den Grundbegegnungsfall. Zu diesem Schluss gelangten auch die Vorinstanz und die kantonale Fachstelle (BVU, Abteilung Verkehr); der Verfasser des Fachberichts hatte die örtliche Situation in der X-Strasse übrigens mehrfach besichtigt (Beschwerdeantwortbeilage des BVU, S. 2, 3; Vorakten, act. 77).