153 [Beilage 2 zum "Thema Verkehrsregime"]), was die kantonale Fachstelle bestätigt, indem sie das Verkehrsaufkommen als äusserst gering bezeichnet (Vorakten, act. 78). Selbst die Beschwerdeführer räumen ein, das Verkehrsaufkommen von Personenwagen sei gering (Beschwerde, S. 9). Zu Begegnungsfällen zwischen Motorfahrzeugen kommt es deshalb äusserst selten. Gemäss den Beschwerdeführern ist der Begegnungsfall PW/PW heute nahezu inexistent (Replik, S. 9). Sie bringen jedoch vor, dass das Aufkommen von Fussgängern und Velofahrern in der X-Strasse sehr hoch sei (vgl. Beschwerde, S. 9). Die Wahrscheinlichkeit, - 10 -