Von einem Zufahrtsweg ist auch bei der X-Strasse auszugehen: Die X- Strasse erschliesst weit weniger als 30 Wohneinheiten (siehe Beschwerde, S. 8; Vorakten, act. 77), welche zudem bisher über keine eigenen Parkfelder vor Ort verfügen, und mit ca. 95 m Länge ist die Strasse auch relativ kurz. Aufgrund der Begegnungszone ist die Geschwindigkeit in der X- Strasse stark reduziert. Die Regionalpolizei R. spricht sodann von einer "schwach frequentierten Altstadtgasse", von "geringen Frequenzen" (in: Vorakten, act. 153 [Beilage 2 zum "Thema Verkehrsregime"]), was die kantonale Fachstelle bestätigt, indem sie das Verkehrsaufkommen als äusserst gering bezeichnet (Vorakten, act. 78).