3.4.2. Der Typ Quartiererschliessungsstrasse ist zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 300 Wohneinheiten oder bei Verkehrsaufkommen gleichwertiger Quellen anzuwenden. Der Typ Zufahrtsstrasse ist zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 150 Wohneinheiten oder bei Verkehrsaufkommen gleichwertiger Quellen anzuwenden. Der Typ Zufahrtsweg schliesslich ist zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 30 Wohneinheiten anzuwenden. Die Länge der Zufahrtswege beträgt je nach Gebäudehöhe etwa 40 bis 80 m.