Auf der gesamten Länge der Einfahrt von der H-Strasse her bis zu den Parkfeldern, also auf dem gesamten Weg, den die Parkplatzbenutzer zu ihren Parkfeldern zurücklegen müssten, sei ein Kreuzen mit entgegenkommenden PW nicht möglich, und bis Mitte X- Strasse 5, also ca. 40 m ab der H-Strasse, nicht einmal ein Kreuzen mit entgegenkommenden Fahrrädern. Die Erschliessung der drei Längsparkfelder sei daher ungenügend. Zudem stellten die auf den Parkfeldern abgestellten Autos in der ohnehin engen Gasse ein zusätzliches Hindernis dar (vgl. zum Ganzen: Beschwerde, S. 11 ff.; Replik, S. 7 ff.).