154 [kommunale Akten]). Gemäss Baubewilligung dürfen die drei geplanten Längsparkfelder nur aus Fahrtrichtung Westen angefahren werden (Baubewilligung, Auflage Ziffer 2.1 [in: Vorakten, act. 154 {kommunale Akten, Griff 2}]; siehe auch oben lit. A). 3. 3.1. Umstritten ist zunächst, ob die drei geplanten Längsparkfelder (inkl. Zufahrt zu diesen) im Hinblick auf die vorgegebenen Dimensionen der X-Strasse zulässig sind, d.h. ob der auf der Strasse massgebliche Grundbegegnungsfall der Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft gewährleistet werden kann.