Diese Auflage wird nach Rechtskraft der Baubewilligung durch die Baubewilligungsbehörde auf Kosten der Bauherrschaft im Grundbuch angemerkt. B. Gegen die Baubewilligung erhoben u.a. A. und B. Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU). Das BVU, Rechtsabteilung fällte am 15. April 2021 den Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -3-