Ob sich die Rückbaukosten (Kosten für die Entfernung und Rekultivierung diverser Kiesflächen und -wege samt Pflastersteineinfassungen, des Sandkastenstandorts, der Feuerstelle, des Steingartens und der Treppenstufen, für die Beseitigung der Stützmauern und der Geländeterrassierungen sowie für die bodenebene Abschleifung der Granitstelen) tatsächlich auf die von der Beschwerdeführerin angegebenen Fr. 77'000.00 belaufen, erscheint zweifelhaft, kann jedoch offenbleiben. Selbst wenn diese Zahl zutreffen würde und darüber hinaus Kosten für Hangsicherungsmassnahmen im Umfang von Fr. 40'000.00 anfielen, was ebenfalls nicht sehr realistisch