Auch kann die Einschätzung der Beschwerdeführerin nicht geteilt werden, ein naturbelassener Garten ohne die diversen in ihrem Garten vorgenommenen baulichen Eingriffe sei nicht mehr zeitgemäss nutzbar und es lasse sich darin nicht angemessen leben bzw. die Hallwilerseelandschaft drohe durch die baulichen Einschränkungen im Hallwilerseeschutzdekret zu einem "leblosen Museum" zu verkommen. Das Interesse an hohen Grünflächenanteilen respektive an möglichst wenig gekiesten/ befestigten Flächen ist nach wie vor speziell ausserhalb der Bauzone sehr aktuell und trägt im Übrigen neben dem Landschaftsschutz auch den Bedürfnissen der Fauna (insb. von Vögeln und Insekten) besser Rechnung