Das im Holzunterstand untergebrachte Holz liesse sich auch problemlos im Hausinnern lagern. Stützmauern und hinterfüllte Granitstelen sind Folgen der unerlaubterweise vorgenommenen Geländeterrassierungen. Sämtliche Gartengestaltungselemente sind dazu gedacht und bestimmt, den Wohnkomfort durch eine parkartige Gestaltung der Umgebung des Wohnhauses zu heben. Die Beschwerdeführerin wollte - 18 -