weniger schützenswert oder schutzbedürftig sein könnte als im Zeitpunkt des Dekreterlasses. Im Gegenteil ist die Schutzbedürftigkeit mit den seitherigen Beeinträchtigungen eher noch gestiegen. Die Beschwerdeführerin übersieht in ihrer Argumentation, dass sich Schutzmassnahmen weniger auf den Ist-Zustand als auf den Soll-Zustand ausrichten sollen. Mit anderen - 15 -