Sitzplatz, Sitzbank und Pflanzentröge bilden eine gestalterische und funktionelle Einheit. Der Kiesplatz wäre ohne die Bank oder einer alternativen Sitzgelegenheit seiner gegenwärtigen Funktion als Sitzplatz beraubt, die Bank könnte zwar auch ohne diesen Platz im Garten aufgestellt werden, was aber eine signifikante Komforteinbusse bedeuten würde. Insgesamt ist somit nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz den Brunnen, den Sandkasten, den Krug, den Holzunterstand und den Sitzplatz "türkis" (samt dazugehöriger Sitzbank) als baubewilligungspflichtig erachtet. - 11 -