Dasselbe gilt im Wesentlichen für den Holzunterstand (Vorakten, act. 290 [Foto 8]) und die Sitzbank "türkis" (Vorakten, act. 206 [Beilage 5, Foto 10] sowie act. 288 [Foto 11]), für die eigens ein Kiesplatz angelegt wurde. Beide Objekte werden seit geraumer Zeit ortsfest verwendet (Vorakten, act. 296 [Vor- und Rückseite]), was auch mit ihrem Gewicht und ihrer Sperrigkeit zusammenhängen dürfte. Und auch sie verändern den Raum aufgrund ihrer Ausmasse (der Holzunterstand misst 1,5 m x 0,8 m x 0,35 m, die Sitzbank 1,97 m x 1,3 m x 0,7 m; vgl. Vorakten, act. 296 [Vor- und Rückseite]) und der gewollten Komposition mit weiteren Gartengestaltungselementen erheblich.